Stationäre Kamera am Connewitzer Kreuz dauerhaft deinstalliert

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag wurde, gegen 1:30 Uhr, die stationäre Kamera am Connewitzer Kreuz unter Polizeischutz deinstalliert. Die Polizeidirektion Leipzig teilte auf Anfrage von la-presse.org dazu mit, dass diese nun dauerhaft deinstalliert sei. Grund dafür sei das gesunkene Kriminalitätsaufkommen in diesem Bereich.
 
Proteste gegen die Kamera gab es seit Anbeginn. „Im November 1999 begann die Polizei, das Connewitzer Kreuz mit einer Videokamera vom Dach des Gebäudes Karl-Liebknecht-Straße 152 aus zu beobachten. Damals kam es zu einer Protestkampagne der AG öffentliche Räume beim BgR im Bündnis mit anderen linken und alternativen Gruppen, vom 31. Januar bis zum 4. Februar 2000 fand eine ganze Demonstrationswoche statt mit dem – vorläufigen – Erfolg, dass die Überwachungsmaßnahme am 19. April 2000 zuende ging. Doch nach einem Krawall im Mai 2003 wurde die Kamera erneut installiert, seit Februar 2005 wird permanent aufgezeichnet. Im Herbst 2006 wurde sie durch die Kamera auf der Verkehrsinsel am Connewitzer Kreuz ersetzt.“ berichtet das Portal „Antifa in Leipzig„.
 
Seitdem kam es immer wieder zu Sachbeschädigungen. Auch parlamentarisch wurde der Einsatz der Kamera, mittels zahlreicher Kleiner Anfragen, evaluiert. Anlässlich der Zahlen hätte bereits 2019 kritisch über den Fortbestand entschieden werden können. Aus der Antwort auf eine Kleinen Anfrage (Drs 7/2998) gehen folgende Zahlen hervor: 
 
 
Auch rechtlich regte sich Widerstand: Das Verwaltungsgericht entschied am 15. Juli 2020, dass die Kamera zu einer Demonstration gegen Gentrifizierung am 6. April 2019 rechtswidrig auf die Versammlung gerichtet wurde. Die LIZ berichtete
 
Aktuell steht die Klage eines Connewitzer Ladengeschäftes kurz vor der Entscheidung, welche die Kamera grundsätzlich Infrage stellt. Zur jüngsten Entwicklung kommentiert der die Klägerin vertretende Rechtsanwalt Raik Höfler gegebüber la-presse.org: Ich freue mich über die Entscheidung der Polizeidirektion. Diese zeigt, dass das Connewitzer Kreuz auch nach Auffassung der Polizeidirektion kein gefährlicher Ort ist. Die Auffassung der Klägerin, dass die Überwachung des Connewitzer Kreuzes rechtswidrig war, wird damit bestätigt.“ / TP MS