Protest gegen DNA-Entnahme wegen Hausbesetzung

Heute protestierten gut 40 Personen gegen die Anordnung einer DNA-Entnahme im Rahmen einer versuchten Hausbesetzung im September 2020. Bereits vor einem Jahr sollte eine DNA Entnahme erfolgen. Dies konnte juristisch abgewendet werden. Für heute gab es eine richterliche Anordnung.

Am 4. September 2020 gab es eine kurzzeitige Hausbesetzung in der Bornaischen Straße »#B34« in Leipzig. Vier Personen wurden durch die Polizei im Innenhof angetroffen, durchsucht und mußten ihre Personalien angeben. Für den Tag vor Weihnachten, am 23.12.2020, wurden sie vom LKA, dem »Polizeilichen Terrorismus- und Extremismus-Abwehrzentrum (PTAZ)« vorgeladen um Fingerabdrücke, Lichtbilder und DNA Proben abzugeben. Eine richterliche Anordnung lag jedoch nur für die DNA-Entnahme vor. Zum Termin gab es Protest vor dem zuständigen Polizeirevier Leipzig Zentrum in der Dimitroffstraße. la-presse.org war vor Ort. Die Personen erschienen nicht zu dem Termin und das Vorhaben konnte vorerst juristisch abgewendet werden.

Für den 18.01.2022 wurden die vier verdächtigten Personen erneut vorgeladen. Dieses Mal soll es, neben der DNA-Entnahme, auch eine richterliche Anordnung für die Erkennungsdienstliche (ED) Behandlung gegeben haben. Damit wäre, im Gegensatz zum Vorjahr, auch die Abgabe von Fingerabdrücken und Lichtbildern richterlich angeordnet.

In Redebeiträgen vor dem Polizeirevier wurde, unter Anderem von der Vernetzung Süd, die Notwenigkeit der politischen Organisierung gegen Verdrängung auf dem Leipziger Wohnungsmarkt betont. Neben Musik und Transparenten gab es Gesangseinlagen der Demonstrierenden. Demonstrierende kritisierten die »Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, vor dem Hintergrund, dass es um einfachen Hausfriedensbruch gehe.«

Hier geht es ganz klar um eine politische Inszenierung

(Interview von Radio Corax mit einer Demoteilnehmer*in)

Rechtsanwältin Rita Belter kritisierte gegenüber la-presse.org, dass die seinerzeit bei der Besetzung gefundenen Gegenstände bis heute nicht auf Spuren untersucht wurden. Damit wären »die Grundlagen der Kriminaltechnik nicht beachtet und es gäbe keine Vergleichsgrundlage für [die geplante Entnahme von] DNA Spuren«

Das Haus in der Bornaischen Straße 34 ist noch immer nicht bewohnt. /MS