Leipzig, 25.08.2023. Die Anmelderin zweier linker Demonstrationen sollte wegen Verstößen gegen die Auflagen der Leipziger Versammlungsbehörde einen Strafbefehl in Höhe von 5850 € bezahlen. Ihr wird vorgeworfen, nicht befriedend auf eine Versammlung eingewirkt sowie aus einer Glasflasche getrunken zu haben. Aufgrund des von ihr eingelegten Widerspruchs wird der Fall nun am 25.8.2023 vor dem Leipziger Amtsgericht verhandelt.
Gegen die Anmelderin zweier Demonstrationen in Leipzig wurden zwei Strafbefehle erlassen, die dann zu einer Gesamtstrafe in Höhe von 5850 € verbunden wurden. Konkret angelastet werden ihr dabei zwei Verstöße gegen das Versammlungsgesetz im Rahmen von zwei Demonstrationen.
Bei der ersten Demonstration handelt es sich um die Demonstration „Eure Repression hält uns nicht auf“ am 31.10.2020, bei der es um die anhaltende Repression gegen linke Strukturen in Leipzig ging. Im Verlauf der Demonstration kam es nach Polizeiangaben zu Steinwürfen auf das Leipziger Amtsgericht und zum Zünden von Pyrotechnik. Der Versammlungsleiterin wird vorgeworfen, nicht ausreichend auf die Versammlungsteilnehmer:innen in Hinblick auf einen friedlichen Verlauf eingewirkt zu haben.
Bei der zweiten Demonstration am 13.12.2020 unter dem Titel „Kampf den FaschistInnen in Uniform“ wurde gegen die der Öffentlichkeit bekannt gewordenen rechten Strukturen innerhalb der Polizei demonstriert. Hier wird der Anmelderin vorgeworfen, noch vor dem unmittelbar bevorstehenden offiziellen Beenden der Versammlung aus einer Glasflasche getrunken zu haben, was per Auflage untersagt war.
Hiergegen wehrt sich die Versammlungsleiterin zusammen mit der Initiative „Versammlungsfreiheit!“, die sich zur Aufgabe gemacht hat, Einschränkungen und Gefährdungen der Versammlungsfreiheit öffentlich zu thematisieren. „Die Strafbefehle stellen einen klaren Angriff auf die im Grundgesetz festgeschriebene Versammlungsfreiheit dar. Mittels Strafbefehl soll hier stellvertretend die Anmelderin von gesellschaftskritischen Demonstrationen eingeschüchtert und davon abgehalten werden, weitere Demonstrationen anzumelden“, so Stefanie Sommer, Sprecherin der Initiative. „Die Kriminalisierung von Anmelder:innen von Demonstrationen oder von Demonstrationen überhaupt ist dabei nicht neu.“, so Sommer weiter. „In den letzten Jahren ist das insbesondere in Sachsen immer wieder vorgekommen. Im Endeffekt geht es dabei nicht um die – wie am Beispiel des Trinkens aus einer Glasflasche zu sehen – völlig nebensächlichen Vorwürfe, sondern darum, sich kritischen Protests überhaupt zu entledigen.“
Das Verfahren wird daher von der Initiative „Versammlungsfreiheit!“ als gesamtgesellschaftliches Problem gesehen. „In Zeiten von Klimawandel, rechten Strukturen innerhalb staatlicher Behörden, dem Erstarken der AfD, Krieg und weltweit zunehmender Fluchtbewegungen wird weniger gegen die akuten Probleme vorgegangen, als gegen die, welche die Probleme benennen und den nachlässigen und fahrlässigen Umgang damit kritisieren. Hier wird – auch unter Mithilfe der Justiz – der Bock zum Gärtner gemacht.“ Gerade unter dieser Perspektive sei es so wichtig, Angriffe auf die Versammlungsfreiheit abzuwehren.
PM: Initative Versammlungsfreiheit