Sachsen: Neues Polizeigesetz und die Kritik an KI & Palantir

Palantir Sachsen

LEIPZIG | Es ist ein legislativer Kraftakt unter Zeitdruck. Bis Ende Juni muss der sächsische Landtag die Novellierung des Polizeivollzugsdienstgesetzes (SächsPVDG) verabschieden, um den Vorgaben des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs gerecht zu werden. Doch was als bloße „Heilung“ verfassungswidriger Normen begann, hat sich zu einer Grundsatzdebatte über die Grenzen der digitalen Überwachung ausgeweitet. Bei einer Podiumsdiskussion des „linXXnet“ in der Galerie KUB warnten Expert:innen nun detailliert vor den technischen Unwägbarkeiten und der Intransparenz der geplanten Befugnisse.

Die „Automatisierte Datenanalyse“ und das Phantom Palantir

Im Zentrum der Kritik steht die geplante „Automatisierte Datenanalyse“. Dr. Constanze Kurz, Informatikerin und Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC), sezierte die Bestrebungen des Innenministeriums unter Armin Schuster (CDU). Das Problem sei nicht allein die Software, sondern die zugrundeliegende Logik der Datenzusammenführung. Kurz wies darauf hin, dass die Bundesländer, die eine solche Analyse derzeit praktizieren, faktisch allesamt Kunden des US-Unternehmens Palantir seien – eine Firma, die eng mit Militär- und Geheimdienstkreisen verflochten ist.

In Sachsen werde das Wort „Palantir“ zwar im Gesetzestext vermieden, doch die technischen Beschreibungen ließen wenig Spielraum für Alternativen. Kurz erläuterte das Prinzip des „Vendor Lock-in“: Bayern habe einen Rahmenvertrag ausgehandelt, in den andere Bundesländer einsteigen könnten, um eine europaweite Neuausschreibung zu umgehen. Dies schaffe Abhängigkeiten von einem Konzern, dessen Algorithmen als Geschäftsgeheimnis unter Verschluss stehen.

„Wie die Verknüpfung intern passiert, ist ein Geschäftsgeheimnis der Firmen. Es gibt bisher keine Lösung, die die Polizei selber entwickelt hat“, konstatierte Kurz.

Besonders kritisch bewertete sie das Training der KI-Systeme mit Echtdaten. Wenn Datenmengen von Millionen unverdächtiger Bürger in diese Systeme eingespeist würden, sei dies ein eigenständiger Grundrechtseingriff. Ein „Entlernen“ sei technisch kaum möglich:

„Man kann die Daten nicht wieder entfernen – das ist, als würde man Tinte in ein Glas Wasser kippen.“

Technischer Skeptizismus und die KI-Verordnung

Kurz zog zudem die Effektivität neuer Überwachungswerkzeuge wie der „Verhaltensscanner“ in Zweifel. Diese Software-Tools sollen automatisiert „unerwünschte Verhaltensformen“ im öffentlichen Raum identifizieren.

„Ich kann es nicht anders sagen: Es ist Mumpitz. Keine einzige wissenschaftliche Evaluierung konnte bisher zeigen, dass da sinnvolle Ergebnisse rauskommen“, so Kurz.

Die Software könne semantisch nicht zwischen einer herzlichen Umarmung und einem Würgegriff unterscheiden. Dennoch stufe die neue EU-KI-Verordnung solche Technologien als „Hochrisiko“ ein, was strenge Auflagen nach sich ziehe. In Sachsen versuche man jedoch, technische Details in Verwaltungsvorschriften auszulagern, statt sie – wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert – im Gesetz selbst normklar zu regeln.

Die Erosion der Eingriffsschwellen

Flankiert wurde die technische Analyse durch rechtliche Bedenken. Die Rechtsanwältin Anna Maria Müller kritisierte die fortschreitende „Vorfeldaufklärung“. Die Polizei erhalte Befugnisse für Situationen, in denen noch keine konkrete Gefahr vorliege, sondern lediglich die „Wahrscheinlichkeit“ einer zukünftigen Straftat.

„Es braucht eben nicht mehr diese tatsächliche, unmittelbar bevorstehende Gefahr. Es sind dehnbare Begriffe, und immer wenn etwas sehr dehnbar ist, dann ist es auch wahnsinnig missbrauchsanfällig“, warnte Müller.

Dies führe zu einer „Vergeheimdienstlichung“ der Polizei, da die Trennung zwischen präventiver Gefahrenabwehr und repressiver Strafverfolgung zunehmend verschwimme.

Parlamentarische Unsicherheiten

Riko Gebhardt, innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion, verwies auf die prekäre parlamentarische Lage. In einer Minderheitsregierung gestalte sich die Mehrheitsfindung schwierig. Während die Grünen und die Linke den Entwurf aufgrund der massiven Ausweitung der Befugnisse ablehnen, richtet sich der Blick auf das Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW).

Gebhardt berichtete von einer sechsstündigen Sachverständigenanhörung im Landtag, bei der selbst IT-Experten aus den Reihen der Polizeigewerkschaften kritische Töne zur KI-Einführung anschlugen. Dennoch bleibe der politische Wille zur Aufrüstung ungebrochen.

„Alles das, was im Polizeivollzugsdienstgesetz steht, geht nicht um die Aufklärung von Straftaten, sondern um die Vorfeldaufklärung“, resümierte Gebhardt.

Ob das Gesetz am 24. oder 25. Juni tatsächlich in dieser Form verabschiedet wird, hängt nun von den politischen Zugeständnissen ab. Experten wie Constanze Kurz raten derweil zur „Selbstermächtigung“ durch Information. Die juristische Auseinandersetzung vor den Verfassungsgerichten scheint, angesichts der vorgetragenen Bedenken zur Normklarheit und zur KI-Regulierung, lediglich eine Frage der Zeit zu sein. /MS

Weitere Informationen

Entwurf Polizeigesetz: Sachsen
Kreuzer Leipzig: Palantir – Hinter verschlossenen Türen
39C3 Vortrag: Blackbox Palantir
Republik.ch: Palantir Dossier – Gutachten der Schweizer Armee
Deutschlandfunk: Die Peter Thiel Story
netzpolitik.org – Zugriff auf EU-Polizeidaten durch USA
LA-PRESSE.ORG – Beiträge zum Polizeigesetz