Kundgebung vor Staatsanwaltschaft – Druck auf das Justizminsterium Sachsen wächst

Gut 50 Personen folgten einem Aufruf der Gefangenen-Soli für eine Kundgebung vor der Staatsanwaltschaft Leipzig. Die Gruppe hatte sich nach den Inhaftierungen rund um den „Leipziger Kessel“ gegründet. Es wird Kritik laut, die sich auch im Sonderausschuss des Sächsischen Landtags wiederfindet.

Kritisiert wurden die Haftbedingungen und die medizinische Versorgung in der JVA Leipzig. Verlesen wurden Grußworte der Inhaftierten. Darin lautet es einleitend „Wir waren Zeug:innen einer großflächigen Kriminalisierung von linken Protest und Widerstand. Wochenlang durch bürgerliche Medien vorbereitet wurden in diesen lagen ganze Stadtteile durch die Polizei praktisch militärisch besetzt und Versammlungen pauschal verboten.“

Kritisiert wird der Kessel, und die Inhaftierung von 10 Personen, „von denen glücklicherweise mittlerweile schon Zwei wieder in Freiheit“ sein sollen. An der Kundgebung beteiligt sich auch Kyubi – einer der beiden Entlassenen. 

Er schildert die massive Gewalt der Polizei gegen Personen im Kessel und berichtet von gezielten Faustschlägen ins Gesicht. Er hatte sich freiwillig zur Identitätsfeststellung begeben und wurde, nach eigenen Angaben, aufgrund einer offenen Geldstrafe in Höhe von 700 Euro in die JVA Leipzig gebracht. Bedarfsgerechte Medikation gegen Panikattacken wurde ihm verweigert – trotz Angaben zu Suizidgedanken im Rahmen des eingeführten Fragebogens zur Suiziprävention. Die Medizinische Versorgung innerhalb sächsischer JVAen wurde bereits im August 2020, in einer Recherche der TAZ, kritisiert.

Ein weiterer Gefangener soll zwischenzeitlich wegen falscher Medikation ins Krankenhaus verlegt worden sein. Ebenso berichtet Kyubi von Hakenkreuzen und „Sieg Heil“ Schmierereien in der Zelle. Das leipziger Stadtmagazin kreuzer berichtete bereits 2018 von „verfassungsfeindlichen Symbolen“ in den Zellen der JVA.

Bislang informierte das Ministerium Abgeordnete nicht über besondere Vorkommnisse innerhalb der JVA – in der Regel ist dies auch nur bei Todesfällen der Fall. Weitere Kritik äußern mehrere Strafverteidigerinnen. Zum einen wäre die Zahl der Haftrichterinnen zum „Tag X“ zu knapp bemessen gewesen, andererseits handele die Staatsanwaltschaft, wie im Fall Tim H., durch eine Beweislastumkehr politisch motiviert.

Während der Kundgebung lief der Sonderausschuss zum „TagX“. Unbestätigter Quellen zufolge sei die Argumentation seitens der Sicherheitsbehörden, dass der der Landfriedensbruch und die Strafverfolgung mittels eines Kessels, eine Entscheidung der Justiz gewesen sei. Dass die angemeldete Demonstration nicht laufen sollte stand aus Angst vor Krawallen schon am Mittwoch fest – ebenfalls bislang unbestätigt. Damit dürfte es sich tatsächlich um eine Falle gehandelt haben.

Die Gefangenen konstatieren, ohne Kenntnis zu den jüngsten Vorgängen: „Wir sollten diese Angriffe auf staatlicher Seite sehr ernst nehmen und uns ihnen gemeinsam entgegenstellen.“ /MS EL

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