Sachsen: Palantir-Einsatz trotz Dementis weiterhin Option für die Polizei

Sachsen Polizeigesetz Palantir

Entgegen früherer Zusicherungen der sächsischen Landesregierung bleibt die Nutzung von Analysesoftware des US-Unternehmens Palantir im Rahmen der Polizeigesetz-Novelle ein realistisches Szenario. Eine Expertenanhörung im Landtag am vergangenen Freitag offenbart einen Widerspruch zwischen der politischen Kommunikation und der technischen Umsetzung.

Im Jahr 2025 schien die Debatte um den Einsatz von Palantir in Sachsen vorerst beendet. Das sächsische Innenministerium (SMI) betonte damals wiederholt, man strebe eine eigene oder europäische Lösung für die sogenannte „verfahrensübergreifende Recherche und Analyse“ (VÜA) an, um Abhängigkeiten zu vermeiden. netzpolitik.org berichtete im Juli 2025 über die Debatte zur Nutzung von Palantir – Tag24 verkündete im März 2026, dass Palantir „vom Tisch“ sei.

Die Expertenanhörung zur geplanten Novellierung des Polizeigesetzes am Freitag, dem 27. März 2026, zeichnet jedoch ein anderes Bild. Der Abgeordnete Rico Gebhardt (Die Linke) wies im Nachgang der Beratungen auf einen zentralen Punkt hin, der die bisherige Darstellung des Ministeriums infrage stellt – auf X schreibt er:

„Anders als kolportiert ist eine Zusammenarbeit mit dem Anbieter ‚Palantir‘ keineswegs ausgeschlossen.“

Die Systemfrage: Keine konkrete Alternative benannt

Besonders deutlich wurde das Problem laut Gebhardt bei der Nachfrage, welches konkrete System denn anstelle von Palantir zum Einsatz kommen solle. Da der Gesetzentwurf (Drucksache 8/6142) technisch hochkomplexe Befugnisse vorsieht, sollte die entsprechende Software bereits marktverfügbar sein. Die Antwort von Manuel Barthelmes, Fachverantwortlicher für Digitalisierung bei der Gewerkschaft der Polizei Sachsen (GdP), blieb vage. Hier die Relevante Minute aus knapp fünf Stunden Sitzung:

  • Mangel an Alternativen: Es konnte kein marktreifes, europäisches System benannt werden, das die im Entwurf geforderten Funktionen derzeit stabil und einsatzbereit abbildet.
  • Vage Prüfprozesse: Man verwies auf laufende Marktanalysen, konnte jedoch keinen Zeitplan für eine Eigenentwicklung vorlegen, die den Zeitdruck der gesetzlichen Umsetzung (Frist bis zum 30. Juni 2026) auffangen würde.

Aus der von Barthelmes genannten Stellungnahme der GdP lässt sich sogar Kritik an Unternehmen wie Palantir herauslesen. Angesichts von „strittigen Lösungen anderer Bundesländer“ solle „die digitale Souveränität berücksichtigt werden, da der Zugriff auf sehr umfangreiche und sensible Daten ermöglicht wird“, lautet es dort zum umstrittenen § 62a – Anlassbezogene Anwendung zur automatisierten Datenanalyse.

Das sächsische Dilemma: Technologische Abhängigkeitsfalle

Hinter dieser Unklarheit verbirgt sich ein sächsisches Dilemma. Die Landesregierung steht vor der Herausforderung, einerseits polizeiliche Befugnisse gesetzlich zu verankern, für die es technisch derzeit kaum einen anderen Anbieter als den US-Marktführer Palantir gibt.

Dadurch droht eine technologische Abhängigkeitsfalle: Schafft man die gesetzliche Grundlage für Funktionen, die faktisch nur durch die „Gotham“-Software von Palantir bedient werden können, begibt man sich in eine Einbahnstraße. Ein späterer Wechsel auf ein anderes System wäre technisch so aufwendig und kostspielig, dass die Polizei auf Jahre an diesen einen Anbieter gebunden bliebe – ungeachtet aller politischen Zusicherungen aus dem Vorjahr.

Fazit: Fehlende Transparenz bei der Software-Wahl

Die Anhörung vom Freitag verdeutlicht, dass die „Palantir-Absage“ eher ein kommunikatives Ziel als eine technische Realität war. Wenn die Regierung Befugnisse gesetzlich festschreiben will, ohne ein alternatives System benennen zu können, bleibt die Frage der digitalen Souveränität unbeantwortet. Für die parlamentarische Debatte bedeutet dies: Die Entscheidung für oder gegen Palantir fällt nicht erst bei der Beschaffung, sondern bereits jetzt durch die Definition der technischen Anforderungen im Gesetz (§62a). Bis 30. Juni 2026 muß dieses verabschiedet werden. /MS

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