Pressegesetz goes Sächsischer Landtag

Für einen Beitrag über Überwachungsmaßnahmen war, anlässlich der bevorstehenden Sommerpause im Sächsischen Landtag, ein Beitrag geplant. Im Zuge der Recherche offenbarten sowohl das Innenministerium als auch das Justizministerium ein eigenwilliges Verständnis des Presserechts. Die Fragen und Kommunikation haben wir nun online gestellt – in der Hoffnung, unseren Beitrag vor den Ferien abschließen zu können.

Für die heutige Landtagssitzung hatten wir einen Beitrag zu staatlichen Überwachungsmaßnahmen geplant. Dabei sollte es auch um die Verwendung von Funkzellenabfragen und IMSI-Catchern rund um die Versammlungslagen am 3. Juni 2023 in Leipzig gehen.

Im Zuge unserer Recherche haben sowohl das Sächsische Innenministerium als auch das Justizministerium ein fragwürdiges Verständnis des Pressegesetzes offenbart. Das deutsche Pressegesetz, einschließlich des sächsischen Pressegesetz, gewährt der Presse Anspruch auf behördliche Auskunft. Behörden sind verpflichtet, den Vertreterinnen und Vertretern der Presse die für die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgabe erforderlichen Informationen zu geben.

Auf eine Anfrage bezüglich unseres geplanten Beitrags hüllt sich das ansonsten kommunikative Innenministerium in Schweigen. Die Tatsache, dass das Justizministerium auf die Generalstaatsanwaltschaft verweist und diese wiederum auf die Staatsanwaltschaft Leipzig, offenbart eine eigenwillige Interpretation des Pressegesetzes sowie fragwürdiges Verhalten seitens der jeweiligen Fachaufsichtsbehörden.

Da die zuständigen Ministerien die Antwortfristen nicht einhalten konnten, stellen wir nun unsere Fragen zu Funkzellenabfragen und dem Einsatz von IMSI-Catchern öffentlich. Rechtskonforme Antworten auf die Anfragen werden wir in diesem Beitrag aktualisieren.

Um Transparenz zu gewährleisten, verlinken wir an dieser Stelle die Kommunikation mit dem Innenministerium sowie die Kommunikation mit dem Justizministerium.

Presseanfrage an das Justizministerium

Sehr geehrte Damen und Herren,
vor dem Hintergrund der Proteste rund um den Tag X in Leipzig habe ich folgende Fragen:

1. Wie häufig wurden in Leipzig für den Zeitraum 28.05.2023 bis 06.06.2023 Funkzellenabfragen beantragt und bewilligt? (Bitte die jeweils abgefragten Funkzellen, deren räumliche Abdeckung für die gefragten Zeiträume und die beantragende Behörde auflisten.)

2. Auf welche rechtliche Grundlage wurden die unter Frage 1 dargestellten Funkzellenabfragen gestützt?

3. Welche und wie viele Verkehrsdaten wurden für die unter Frage 1 dargestellten Funkzellenabfragen erhoben?

4. Von welchen der durch die Funkzellenabfragen betroffenen Telekommunikationsanschlüssen wurden die zugehörigen Anschlussdaten ermittelt?

5. ln wie vielen Strafverfahren wurden erhobene Funkzellendaten verwendet bzw. bislang als Beweismittel eingebracht?

Ein Presseausweis nach § 4 Abs. 1 SächsPresseG ist beigefügt. Für Rückfragen stehe ich Ihnen telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Presseanfrage an das Innenministerium: Einsatz von IMSI-Catchern

Sehr geehrte Damen und Herren,
zum Einsatz von Überwachungstechnologie richte ich folgende Fragen an Sie:

1. Über wie viele GSM/UMTS–Analysesysteme (IMSI-Catcher) welcher Herstellerfirmen verfügen sächsische Behörden (Polizei Sachsen, Verfassungsschutz Sachsen etc.)? (Bitte nach Stelle, Anzahl und Herstellerfirma aufschlüsseln.)

2. Wie oft haben welche sächsischen Behörden (Polizei Sachsen, Verfassungsschutz Sachsen etc.) im Jahr 2023 IMSI-Catcher auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchem Auftrag jeweils eingesetzt oder den Einsatz in Auftrag gegeben?

3. Wie viele Personen und Ermittlungsverfahren waren davon jeweils betroffen?

4. Haben sächsische Behörden (Polizei Sachsen, Verfassungsschutz Sachsen etc.) im Jahr 2023 IMIS-Catcher im Zusammenhang mit Versammlungen unter freiem Himmel sowie öffentlichen Veranstaltungen und Ansammlungen eingesetzt oder in Auftrag gegeben? Wenn ja, auf welcher Rechtsgrundlage und mit welchem Auftrag jeweils? (Bitte nach einsetzender Stelle, Versammlung/Veranstaltung und Rechtsgrundlage aufschlüsseln)

5. Welche Software zur Überwachung, Ausleitung, Analyse und Verarbeitung ermittelter Kommunikation kommt bei sächsischen Behörden (Polizei Sachsen, Verfassungsschutz Sachsen etc.) zur Anwendung und welche Funktionalitäten weisen diese auf?

6. Inwiefern sind sächsische Behörden (Polizei Sachsen, Verfassungsschutz Sachsen etc.) oder deren Auftragnehmer in der Lage Mikrofone von Mobiltelefonen aus der Ferne zu aktivieren, um diese als Abhöreinrichtungen zu nutzen? In wie vielen Fällen wurde dies bereits genutzt und welche Hard- und Software wurde hierfür genutzt?

7. Welche Beschaffungen bzw. Anpassungen für die entsprechenden Gerätekonfigurationen sowie Software von IMSI-Catchern sind durch sächsische Behörden (Polizei Sachsen, Verfassungsschutz Sachsen etc.) seit 2011 („Handygate“) vorgenommen worden und welche Kosten sind dafür jeweils entstanden?

Ein Presseausweis nach § 4 Abs. 1 SächsPresseG liegt Ihnen vor. Für Rückfragen stehe ich Ihnen telefonisch zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen /MS

Updates und Anregungen in der la-presse.org Telegram Gruppe.